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Interviewstudie zur Förderrichtlinie „Weidetierschutz“ des Landes Hessen

Die Studie des Projekts „Schaf schafft Landschaft“ untersucht am Beispiel des Werra-Meißner-Kreises die Nutzung und Praxisnähe der Richtlinie „Weidetierschutz“ des Landes Hessen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung erhöhter Herdenschutzmaßnahmen zur Verringerung von Wolfsübergriffen auf Weidetiere. Trotz hohem Investitionsbedarf zur Umsetzung und Aufrechterhaltung solcher Schutzmaßnahmen wird das Förderangebot der Richtlinie bislang nur von einem kleinen Teil der antragsberechtigten weidetierhaltenden Betriebe in Anspruch genommen. 

Um Ursachen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren, wurden von der WIBank und der Bewilligungsstelle des Kreises zur Verfügung gestellte Datentabellen und Informationen zum bisherigen Förderaufkommen ausgewertet sowie Experteninterviews mit Schäfereien, dem hessischen Schafzuchtverband als Interessensvertretung, der sachbearbeitenden Bewilligungsstelle des Kreises und der Offizialberatung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) geführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass alle befragten Schäfereien bereits Schutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe umsetzen. Da die meisten Betriebe jedoch keine eigenen Erfahrungen mit Wolfsrissen gemacht haben, dienen die Maßnahmen überwiegend der Prävention. 

Bei den geförderten Maßnahmen dominieren Mobilzäune. Die Schäfereibetriebe bewerten jedoch die Vorgaben zu höheren Zäunen kritisch. Nach ihrer Einschätzung sind weniger die Zaunhöhe als vielmehr eine hohe Zaunspannung, ein fachgerechter Aufbau und technische Verbesserungen entscheidend für die Schutzwirkung. Besonders auf steilen oder steinigen Flächen, die häufig naturschutzfachlich wertvoll sind, lassen sich die geforderten Standards oft nur schwer umsetzen. Hier wird deutlich, dass technische Fördervorgaben und praktische Anforderungen nicht immer übereinstimmen.

Ein zentrales Ergebnis betrifft das Antragsverfahren. Zwar wird dieses von der Bewilligungsstelle und dem LLH nach mehreren Novellierungen als vergleichsweise niedrigschwellig bewertet, insbesondere durch den Wegfall des Weidetagebuchs. Die Schäfereien berichten jedoch weiterhin von hohem bürokratischem Aufwand, langen Bearbeitungszeiten und einem erheblichen Bedarf an Vorfinanzierung. Dadurch wird die Förderung nicht als kurzfristig wirksames Instrument wahrgenommen. Besonders problematisch ist dies bei Herdenschutzhunden, deren Anschaffung und Haltung hohe laufende Kosten verursacht, die sich in der Förderung nicht ausreichend widerspiegeln.

Die Langfassung der Studie steht hier zum Downloaden bereit.

Optimierungsvorschläge seitens der Interviewten

• Vereinfachte Antragsformulare mit standardisierten Abfragen statt umfangreicher Freitextfelder.
• Einführung von Sammelanträgen für verschiedene Investitionen.
• Wegfall der Pflicht zur Einholung mehrerer Angebote bei Standardanschaffungen.
• Vereinfachung von Verwendungsnachweisen insb. bei Standardanschaffungen.
• Verlässliche Bearbeitungs- und Auszahlungszeiten zur Verbesserung der Planungssicherheit.
• Verringerung der Zweckbindungsfristen, insbesondere bei Mobilzäunen, deren Lebensdauer oft kürzer ist als die aktuellen Bindungszeiträume.
• Gleiche Bedingungen für optierende und nicht optierende Betriebe schaffen (die meisten sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt).
• Bessere Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten von Herdenschutzhunden, einschließlich Ausbildung, Haltung und laufendem Arbeitsaufwand.
• Anerkennung von Herdenschutzhunden als erweiterter Grundschutz.
• Bessere Verfügbarkeit von (geprüften) Herdenschutzhunden bzw. regelmäßige Angebote in Hessen, um Haltende und Hunde auszubilden und zu qualifizieren, damit die Fördervoraussetzungen einfacher erreicht werden können.
• Stärkere Einbindung der Hessischen Tierseuchenkasse, da dort die relevanten Daten zu Tierhaltungen gebündelt vorliegen und Betriebe gezielt angesprochen werden können.
• Orientierung an vereinfachten Fördermodellen aus Niedersachsen und dem Landkreis Gießen, bei denen Förderungen stärker pauschaliert und an die bewirtschaftete Fläche gekoppelt sind.

• Das zweistufige Verfahren (erst Zuwendungsantrag, dann Auszahlungsantrag) sehen erfahrungsgemäß viele Antragsberechtigte als unverhältnismäßig.
• Wegfall nicht genutzter Höchstfördersummen für laufende Betriebsausgaben zugunsten eines Pauschalbetrags ohne Verwendungsnachweis.
• Verbesserung der Informationsvermittlung an die Antragstellenden in Bezug auf Förderkonditionen, um Missverständnisse zu vermeiden (Bsp.: Kauf muss nicht zwingend beim günstigsten Anbieter erfolgen, sondern das Angebot ist nur Grundlage der Bewilligung).

• Die Herdenschutzberatung ist ein freiwilliges Angebot. Die Möglichkeit einer proaktiven Information aller Weidetierhaltenden, insbesondere kleiner und kleinster und auch nicht organisierter und privater Weidetierhaltungen wäre für einen flächendeckenden Herdenschutz notwendig.
• Bedarf besteht an Unterstützung bei der präzisen Antragsformulierung, hierbei hat sich der Einsatz von Merkblättern als besonders hilfreich erwiesen.
• Implementierung der digitalen Antragstellung.
• Förderung von erweiterten Herdenschutzmaßnahmen auch für Großvieh auf ganz Hessen ausweiten (mittlerweile umgesetzt).

Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie „Weidetierschutz“ grundsätzlich als wichtiges Instrument anerkannt wird. Ihre Wirksamkeit wird jedoch durch bürokratische Hürden, Informationsdefizite und eine teilweise unzureichende Anpassung an die betriebliche Praxis eingeschränkt. Eine Vereinfachung der Verfahren, eine proaktivere Kommunikation sowie eine stärkere Ausrichtung an den tatsächlichen Bedingungen der Weidetierhaltung gelten aus Sicht aller befragten Akteursgruppen als entscheidende Voraussetzungen, um die Akzeptanz und Effektivität der Förderung nachhaltig zu erhöhen.

Stellungnahme des förderzuständigen Ministeriums

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) berichtet in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Richtlinie mehrfach überarbeitet wurde, um ihre Attraktivität zu steigern: Förderhöhen wurden angehoben, bürokratische Anforderungen wie das Weidetagebuch abgeschafft und die Fördermöglichkeiten auf das gesamte Bundesland ausgeweitet. 

Das bislang jährlich zur Verfügung gestellte Förderbudget i.H.v. einer halben Million Euro wird laut Aussage allerdings bislang nicht ausgeschöpft. So wurden im Haushaltsjahr 2024 bspw. rund 140 Tsd. Euro an Fördermitteln für die Prävention und rund 73 Tsd. Euro für die laufenden Betriebsausgaben (Verpflichtungsjahre 2025-2029) bewilligt. Finale Zahlen für 2025 lagen zum Befragungszeitraum noch nicht vor.

Für die Zukunft plant das HMLU eine grundlegende Neuausrichtung der Richtlinie: Herdenschutz soll weiterhin gefördert werden, allerdings mit stärkerem Praxisbezug und weniger Verwaltungsaufwand. Zugleich setze Hessen auf ein aktives Wolfsmanagement. Ziel bleibe, die Weidetierhaltung in Hessen zu stabilisieren. 

Abschließend verweist das Ministerium in seiner Stellungnahme auf das Förderprogramm HALM 2 SB Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung, über das in Ergänzung aktuell jährlich rund 615 Tsd. Euro für die Umsetzung des wolfsabweisenden Grundschutzes an Schaf- und Ziegenhaltende ausgezahlt werde. 

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