Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Der Pächter des Grundstücks hat alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer Beeinträchtigung des wildwachsenden Pflanzen- und wildlebenden Tierbestandes des Grundstücks führen können.


Maßnahmen, durch die die Gestaltung oder Nutzung des Grundstückes entgegen seiner naturgemäßen Bestimmung verändert werden, insbesondere Veränderungen der Erdoberfläche, des Wasserhaushaltes oder des vorhandenen Pflanzen- oder Tierbestandes, dürfen von dem Pächter nicht vorgenommen werden. Ausgenommen sind jedoch Maßnahmen, die im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden.

 

Die naturschutzgerechte Pflege der Fläche kann durch Landschaftspflegeprogramme nachhaltig gesichert werden.

Dienstbarkeit

Dienstbarkeit

Ist im Grundbuch eine "beschränkt persönliche Dienstbarkeit" eingetragen, ist derjenige, zu dessen Gunsten die Dienstbarkeit eingetragen ist, berechtigt, das Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen.

Die Eintragung durch das Projekt finden sie hier.

Kontakt

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder für das Projekt interessante Flächen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 8 des Werra-Meißner-Kreises.


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